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   VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207   

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https://dejure.org/2024,1774
VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207 (https://dejure.org/2024,1774)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207 (https://dejure.org/2024,1774)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2024 - 10 ZB 23.2207 (https://dejure.org/2024,1774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2 S. 1, Abs. 3; ARB 1/80 Art. 13
    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • rewis.io

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207
    Die von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geforderte Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert innerhalb der Zulassungsbegründungsfrist von zwei Monaten eine konkret fallbezogene und hinreichend substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung; es muss dargelegt werden, dass und weshalb das Verwaltungsgericht entscheidungstragende Rechts- und Tatsachenfragen unrichtig entschieden hat (BayVGH, B.v. 29.4.2020 - 10 ZB 20.104 - juris Rn. 3), wobei "darlegen" schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis bedeutet; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207
    Solche ernstlichen Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207
    Solche ernstlichen Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207
    Der Kläger hält § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG wegen der Stand-still-Klausel des Art. 13 ARB 1/80 für unanwendbar und folgert anschließend (der Sache nach), dass § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG (zu dessen Anwendbarkeit im Zusammenhang mit Art. 13 ARB 1/80 vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6/08 - BVerwGE 134, 27 - juris Rn. 21) mit der Maßgabe anzuwenden sei, dass bei türkischen Staatsangehörigen, die in der Türkei ihren Militärdienst abgeleistet haben, hinsichtlich des Erlöschenszeitpunkts im Sinne von § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG die Regelung des § 51 Abs. 3 AufenthG heranzuziehen sei, die ihrem Wortlaut nach nur für Fälle des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG gilt.
  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 14.16

    Ausreise; Erlöschen; Erlöschensvoraussetzungen; Lebensunterhalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207
    Im Ergebnis ist die Würdigung des Verwaltungsgerichts, beim Kläger, der einschließlich seiner Berufsausbildung lediglich von 1997 bis 2005 in Deutschland erwerbstätig, dabei aber auch schon mehrfach und bis zu einem Jahr erwerbslos und auch zum Zeitpunkt der Ausreise im Juli 2005 schon seit drei Monaten keiner Beschäftigung nachgegangen war, sei eine positive Erwerbsprognose nicht mit hinreichender Sicherheit möglich, rechtlich nicht zu beanstanden, zumal Zweifel an der Sicherung des Lebensunterhalts zu Lasten des Betroffenen gehen (BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14/16 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 10 ZB 20.104

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen Verurteilung eines selbst

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207
    Die von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geforderte Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert innerhalb der Zulassungsbegründungsfrist von zwei Monaten eine konkret fallbezogene und hinreichend substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung; es muss dargelegt werden, dass und weshalb das Verwaltungsgericht entscheidungstragende Rechts- und Tatsachenfragen unrichtig entschieden hat (BayVGH, B.v. 29.4.2020 - 10 ZB 20.104 - juris Rn. 3), wobei "darlegen" schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis bedeutet; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 ZB 17.1743

    Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207
    Dass ein Beteiligter den Sachverhalt anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse zieht, reicht hierfür nicht aus (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 10 ZB 17.1743 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2024 - 10 ZB 23.2207
    Solche ernstlichen Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
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